Sprachförderung: §55 Schulgesetz – gültig auch für Flüchtlinge?
Anfrage vom 20. Oktober 2015 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Schulgesetz, Sprachförderung
Gemäß des Paragraphen §55 Schulgesetz bekommen Kinder, die bei einem Sprachtest nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, zusätzliche vorschulische Förderung mit mindestens 25 Stunden/Woche. Inwiefern erstrecken sich die gesetzlichen Pflichten und Ansprüche zur Sprachförderung nach §55 SchulG auch auf Flüchtlinge und andere Zugewanderte ohne (ausreichende) Deutschkenntnisse? Gelten die im Gesetz vorgesehenen Sanktionsmaßnahmen bei Nichtteilnahme an dem Sprachtest auch für die Flüchtlingsfamilien? Auf welcher Grundlage?
Sprachförderung: Umsetzungsstand §55 Schulgesetz
Anfrage vom 20. Oktober 2015 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Schulgesetz, Sprachförderung
Seit Änderung des §55 Schulgesetz sind Kinder, die im übernächsten Schuljahr regelmäßig schulpflichtig werden, verpflichtet, an einer Sprachstandsfeststellung teilzunehmen. Sofern bei diesen Kindern festgestellt wird, dass sie nicht über hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache für eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht verfügen, sollen sie eine sich über 18 Monate erstreckende und mindestens 25 Stunden/Woche umfassende vorschulische Sprachförderung erhalten. Wie viele (Tages-)Einrichtungen verfügen über die Genehmigung zur Durchführung der Sprachstandsfeststellung? Bei wie vielen Kindern wurde bei den vorschulischen Sprachstandsfeststellungen vor und nach Änderung des Schulgesetzes in den letzten acht Jahren nicht ausreichende Sprachkenntnisse bescheinigt?
Begabungsförderung im Berliner Schulsystem
Anfrage vom 22. September 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Schule, Schulgesetz
Im Berliner Schulgesetz steht in § 4 Abs. 3, dass SchülerInnen mit besonderen Begabungen und hohen kognitiven Fähigkeiten besonders zu fördern seien. Wie definiert, diagnostiziert und differenziert der Senat Begabung und Hochbegabung im schulischen Kontext? Welche Angebote bietet das Land Berlin hochbegabten SchülerInnen, wie sehen diese im Rahmen des Inklusionsmodells aus und sind die derzeitigen Angebote ausreichend?
§ 55 SchulG und DeutschPlus 4
Anfrage vom 11. April 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen ErzieherInnen, Schulgesetz, Sprachförderung
DeutschPlus ist ein Instrument zur Sprachstandserhebung bei Kindern im Alter zwischen vier und fünf Jahren. Diese Sprachstandserhebung ist im Berliner Schulgesetz vorgeschrieben. Doch erfüllt der Test überhaupt wissenschaftliche Kriterien wie Validität (Gültigkeit), Objektivität und Zuverlässigkeit? Ist es sinnvoll diesen Test auch für Kinder einzusetzen, die bilingual aufwachsen und mehr Zeit zum Erlernen beider Sprachen benötigen?
§ 55a SchulG = Kitapflicht?
Anfrage vom 11. April 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen ErzieherInnen, Schulgesetz, Sprachförderung
Alle Kinder in Berlin nehmen, bevor sie in die Grundschule kommen, an einem standardisierten Sprachstandsfeststellungsverfahren teil. Dabei wird überprüft, ob die deutschen Sprachkenntnisse für eine erfolgreiche Teilnahme am Schulunterricht ausreichen. Sind die Deutschkenntnisse nicht ausreichend, so wird eine entsprechende Sprachförderung notwendig. Doch wie und wo werden die Kinder gefördert, die keine Kita oder vergleichbare Einrichtungen besuchen? Kann es dann zu einer Kitapflicht kommen?
§ 55a SchulG – Sprachförderung
Anfrage vom 11. April 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Kita, Schulgesetz, Sprachförderung
§55 SchulG sieht für Kinder, die keine Kindertagesstätte besuchen und bei denen ein Sprachförderbedarf festgestellt wurde, eine vorschulische Sprachförderung vor. Doch wie und wo wird diese vorschulische Sprachförderung organisiert werden? Und worin besteht überhaupt die Sprachförderung?
§ 55a SchulG – Lerndokumentation
Anfrage vom 11. April 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Kita, Schulgesetz, Sprachförderung
Sprachlerntagebücher dokumentieren schon in der Kita die (Sprach-)Entwicklung der einzelnen Kinder, um sie gezielt fördern zu können. Für eine ganzheitliche Förderung und zum Kennenlernen der Kinder werden auch Fragen zu den Familien und Lebensumständen der Kinder gestellt. Nun sollen diese Sprachlerntagebücher an die Schulen weiter gereicht werden. Doch wie begründet der Senat die Weiterreichung der Sprachdokumentation und welche datenschutzschutzrechtliche Bedenken gibt es?
Rede vom 16. Januar 2014 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Schulgesetz
Das Schulgesetz in Berlin soll geändert werden. Dazu spricht Stefanie Remlinger in der Plenarsitzung im Januar 2014.
Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes für das Land Berlin (SchulG)
Antrag vom 15. Dezember 2012 aus dem Bereich Bildung zu den Themen Einschulung, Schulgesetz
Das Land Berlin hat als Folge der desaströsen PISA-Ergebnisse im Jahre 2001 mehrere Reformen des Berliner Schulgesetzes angekündigt. Eine der damaligen Gesetzesänderungen war das Vorziehen des Einschulungsalters der Kinder, die ohne eine wissenschaftliche Evaluation erfolgte. Mit der Änderung des Stichtags wurden plötzlich auch Kinder mit 5,5 Jahren Schulpflichtig. Berlin ist derzeit das einzige Bundesland, das diesen Schritt trotz schlechtem Abschneiden bei Leistungsvergleichen, hoher Anzahl von Zurückstellungen und längerem Verweilen in der Schulanfangsphase nicht zurückgenommen hat.