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: Temporäre Kunst im öffentlichen Raum: Klare Spielregeln ermöglichen lebendige Auseinandersetzungen

Die Spielregeln

Den wenigsten Menschen ist bekannt, dass es möglich ist, ein von ihnen kreiertes Kunstwerk im öffentlichen Raum aufzustellen, und zwar mehr oder weniger egal, wo sie wollen. Und auch mehr oder weniger: egal was sie wollen – solange es sich im Rahmen der Kunstfreiheit und der ansonsten geltenden Gesetze bewegt. Das gilt für alle Künstler*innen oder auch Vereine, Initiativen etc., die im Gesetzessinne auch „Private“ sind.

Natürlich gibt es ein paar formale Beschränkungen dann doch. Es muss ein Antrag beim Straßen- und Grünflächenamt gestellt werden. Dieses prüft dann den Antrag: Das Werk darf zum Beispiel nicht den Verkehr beeinträchtigen, muss stand- und witterungsfest sein usw. Die wichtigste Einschränkung aber ist: Diese Form der privaten Ausstellung ist nur temporär möglich. Denn grundsätzlich gehört der öffentliche Raum der Allgemeinheit. Beschränkungen dieser Verfügbarkeit für alle bedürfen der besonderen Begründung, sind mit Gebühren verbunden und nur temporär zulässig. Und insofern kann eben nicht einfach jede*r kommen, etwas aufstellen und dann meinen, das muss für immer stehen.

So sind die Spielregeln, und ich finde sie sinnvoll. Gerade als Bezirk Mitte haben wir Erfahrung damit, wie viele Künstler*innen, Kollektive und Parteien gerne in diesem Herzen der Republik zur Geltung kommen wollen, und gerade deshalb legen wir Wert auf diese Regeln, die Chancengleichheit schaffen, die Vielfalt der Kunst fördern und Freiräume offenhalten, indem wir dafür sorgen, dass nicht jede Ecke des knappen öffentlichen Raums einfach zugestellt wird – von wem auch immer.

So weit, so klar (und gerichtsfest). Mit Inkrafttreten zum 1.1.2026 gibt es nunmehr auch eine Ausführungsvorschrift des Senats zum Straßengesetz, das diese Regelungen berlinweit verbindlich macht.

Temporäre Kunst oder Denkmal?

In unserer vielfältigen Gesellschaft und den politisch sehr angespannten Zeiten ist das Thema aber dann doch nicht so einfach. Ich nehme nicht nur wahr, dass wir derzeit wieder eine Phase haben, wo sehr viel dezidiert politische Kunst geschaffen wird. Dies trifft auch zusammen mit einem starken Bedürfnis einzelner Gruppen, eben nicht eine temporäre Kunstausstellung im öffentlichen Raum zu machen. Sie wünschen sich ein richtiges, also auch dauerhaftes Denkmal – für ihr Thema, ihr historisches Trauma, ihre Herkunftsidentität etc. Das Walter Lübcke Memorial ist dafür das aktuellste Beispiel, aber auch die „Trostfrau“/Friedensstatue gehört hier hin, und aus meiner Sicht auch das „Denkmal für die ermordeten Menschen Palästinas“.

Ein Denkmal aber ist eben keine Privatsache. Ein Denkmal entsteht formalrechtlich, wenn sich ein legitimiertes demokratisches Gremium, im Zweifel der Deutsche Bundestag, darauf verständigt, dass an ein gesellschaftspolitisch wichtiges, geschichtliches Ereignis oder Thema bzw. an eine Person gesamtgesellschaftlich dauerhaft erinnert werden soll. Nach demokratischem Beschluss wird ein künstlerischer Wettbewerb ausgelobt, um allen Künstler*innen die Chance zu geben, den bestmöglichen (bzw. konsensfähigen) Ausdruck für das Thema zu finden. Diese Auswahl trifft sodann eine vorab eingesetzte, unabhängige Jury, deren Zusammensetzung transparent gemacht werden sollte. In aller Regel ist auch der Ort, an dem das Denkmal stehen soll, zu dem Zeitpunkt bereits festgelegt.

Die Unterscheidung zwischen einem Denkmal und temporärer Kunst ist also eigentlich klar. Schwierig wird es dann, wenn Künstler*innen oder Gruppen einen Antrag auf temporäre Sondernutzung des Öffentlichen Raums stellen, dies aber ihre eigenen emotionalen Bedürfnisse nicht trifft und sie eigentlich ein Denkmal wollen und meinen.

Für mich ist es angesichts dieser starken Emotionen eine offene, weiter zu diskutierende Frage, wie eine Erinnerungskultur im öffentlichen Raum in einer vielfältigen Gesellschaft (anders) aussehen kann und sollte. Denn für einzelne Gruppen wie z.B. die Nachfahr*innen der koreanischen „Trostfrauen“, die Aleviten oder die Armenier, wird der Bundestag vermutlich nie ein Bundesdenkmal errichten. Schon aus außenpolitischen Gründen. Als einzelner Bezirk, ohne Ressourcen für Wettbewerbe, können wir dafür keinen Ersatz bieten. Besser geeignet, diese Fragen angemessen zu bedienen wäre möglicherweise Berlin als Ganzes. Vom Senat gingen in letzter Zeit allerdings völlig andere Signale aus…

Ein Plädoyer für die temporäre Kunst

Allerdings möchte ich auch für die temporäre Kunst im öffentlichen Raum werben. Sie ist keine „second best“, sondern aus meiner Sicht eine sehr kraftvolle Form der Kunst.

Ich sehe darin nicht nur eine Chance, die Kunst zu fördern und den öffentlichen Raum schöner, interessanter zu machen. Gerade weil sie eine Kunst im Raum der Allgemeinheit ist, sehe ich darin auch die Chance, als Gesellschaft über strittige Themen anders und vielleicht besser miteinander ins Gespräch zu kommen. Dies gelingt uns oftmals allein über die Wort-Sprache oder auch politische Instrumente wie Demonstrationen nicht sehr gut. Ich sehe angesichts der vielen Umbrüche und Herausforderungen, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, derzeit einen erheblichen Austausch-Stau, einen großen Gesprächsbedarf zu in der Tat sehr schwierigen Themen. Ich glaube deshalb, wir brauchen die Kunst allgemein, und eben gerne auch temporäre Kunst im Stadtraum, um uns bei der Themenbewältigung zu helfen.

Dazu kann gerade die Temporarität beitragen: Wenn ich weiß, dass ein Kunstwerk nicht für immer an einem Ort stehen soll, kann ich (hoffentlich) auch etwas eher tolerieren, was ich nicht gut finde, was mich ärgert, vielleicht sogar aufregt. Zumindest muss das unser Anspruch sein: Widersprüche, Meinungsverschiedenheiten, andere Blickwinkel wieder besser aushalten, vielleicht sogar darauf neugierig sein.

Diese Kraft, Debatten anzuregen, aufzurütteln, oder auch zu beruhigen, zu trösten – das hat die temporäre Kunst aus meiner Sicht gerade deshalb, weil sie vergänglich ist. Denn diese Vergänglichkeit, dieses zeitliche Gefährdet-sein macht die Auseinandersetzung mit ihr dringlich, man muss die Zeit nutzen, muss jetzt darüber nachdenken, was sie ist und will. Will man sie behalten, muss man sie sich ins Gedächtnis einprägen. Man fängt vielleicht an zu überlegen: wo sonst finde ich so ein Gefühl wieder, wie das, das ich hier empfinde, wenn ich das möchte? Und wenn sie weg ist, erinnert man sich vielleicht sogar besser daran als an alles, was man im Louvre oder der Nationalgalerie gesehen hat. (Und ja, im Foto kann man alles speichern. Aber das reale Kunstwerk, vor Ort, in seiner Stofflichkeit, ist doch was anderes.)

Kein dauerhaftes Denkmal, das mir bekannt ist, keine sog. „Kunst am Bau“ oder andere Kunst im öffentlichen Raum, die aus einem Wettbewerb hervorging, löst solche Emotionen und lebendigen Auseinandersetzungen aus. Solche Kunst-Denkmäler werden eher zu Dekoration, im schlimmsten Fall zu einer Art Möbelstück im öffentlichen Raum, das vielleicht noch Touristen aktiv besuchen, die Berlinerin an sich aber geht achtlos vorbei.

Überlegen Sie selbst: erinnern Sie sich an ein Kunstwerk (oder einen Menschen, ein Ereignis), von dem Sie wissen, Sie werden es nie mehr sehen?

Konkrete Fallbeispiele

Zu all dem oben Gesagten drei Beispiele. Alle handeln von sehr politischer Kunst, die umstritten ist, und bei jedem der drei wurde ich politisch unter Druck gesetzt – wahlweise, um es stehen zu lassen oder es sofort wieder abzubauen (von wem, tut hier nichts zur Sache):

„Denkmal für die ermordeten Menschen Palästinas“

Im August/September 2025 stellten „Rocco and his brothers“ am Potsdamer Platz die Kunstinstallation „Denkmal für die ermordeten Menschen Palästinas“ auf. Es war (siehe oben) kein echtes Denkmal, sondern eine künstlerische Intervention im öffentlichen Raum. Zu einem Thema, das Berlin und gerade auch den Bezirk Mitte mitten ins Herz getroffen hat, und das wir trotzdem – oder gerade deswegen – nicht gut diskutiert bekommen.

Bei Wörtern streiten wir gerne unversöhnlich über jeden Buchstaben, jedes Wort. Die abstrahierende Kunst lässt sich besser aushalten und bringt uns so vielleicht mehr zum Nachdenken und im besten Fall auch miteinander ins Gespräch.

Bei der Installation war es so: Tatsächlich wurde sehr schnell das beigefügte Erläuterungsschild entwendet, auf dem der strittige Begriff „Völkermord“ verwendet wurde. Das eigentliche Kunstwerk blieb aber ansonsten unbeschädigt weiter im Raum und konnte besucht werden.

Ich hätte dem Künstlerkollektiv gerne schon mal die Frage gestellt, warum sie ein Erläuterungsschild überhaupt für notwendig hielten? Was trauen sie der Betrachterin zu, was nicht? Ich würde sie fragen, ob sie das mit der Temporarität nicht auch sinnvoll finden, oder ob sie das Kunstwerk wirklich für dauerhaft erklären wollten über den Begriff „Denkmal“? Welche Art von Aufmerksamkeit sie wollen?

Ich hätte sie aber auch gerne gefragt, ob sie nicht eine Genehmigung beantragen wollen, damit das Kunstwerk für eine (selbst) bestimmte Zeit ganz offiziell stehen bleiben und Diskussionen anstoßen kann. Andererseits wäre dann auch Zeit geblieben, um zu fragen, warum sich außer der taz ( https://taz.de/Kunstaktion-am-Potsdamer-Platz/!6105193&s=rocco/) niemand überhaupt mit dem Kunstwerk beschäftigte. Und selbst die taz, sonst kein Kind von Traurigkeit, konstatierte zwar, dass wir es als Politik und als Berliner Gesellschaft insgesamt bis jetzt nicht gut geschafft haben, miteinander über den Nahost-Krieg ins Gespräch zu kommen, blieb dann aber selbst sehr vorsichtig-diplomatisch. Offensichtlich waren wir als Gesellschaft in Berlin noch nicht so weit, darüber breiter zu diskutieren.

Insofern passt es vielleicht auch, dass die Installation eine Guerilla-Aktion war. Einen Antrag auf Sondernutzung des öffentlichen Raums haben Rocco and his brothers jedenfalls nicht gestellt. Entsprechende Kontaktversuche waren erfolglos.

Man kann sich als Künstler*in natürlich auch bewusst gegen eine solche genehmigte Präsenz verwehren und bewusst auf die Öffentlichkeitswirksamkeit setzen, die entsteht, wenn die Ordnungsbehörden tätig werden und den öffentlichen Raum wieder frei räumen müssen für die Allgemeinheit. Oder von vornherein einpreisen, dass das Werk nicht lange stehen wird.

Das Ordnungsamt hat jedenfalls das „Denkmal“ abgebaut. Auch das blieb allseits unkommentiert.

Die „Trostfrau“/Friedensstatue

Dass die Friedensstatue in Moabit nicht mehr steht, tut mir selbst im Herzen weh. Ich habe oben unsere rechtlichen Regelungen erläutert. Es liegt in der Zuständigkeit des Straßen- und Grünflächenamts, für deren Einhaltung zu sorgen. Ich bin für das Amt weder zuständig noch weisungsbefugt (nein, Bürgermeisterinnen können auch nicht alles). Der Koreaverband hat ganz regulär für die Friedensstatue einen Antrag auf Sondernutzung gestellt und unterschrieben, am Ende der vereinbarten Zeit die Friedensstatue selbst wieder abzubauen. Aber bekanntlich hat der Verband in der Folge darauf bestanden, dass es sich für sie nicht um temporäre Kunst handelt, sondern um ein Denkmal.

Ich habe drei Jahre versucht einen Kompromiss zu finden, weil ich gerne wollte, dass die Friedensstatue dauerhaft in Berlin, am liebsten in Moabit, erhalten bleibt.

Wir haben verschiedenste Varianten probiert. In der Zeit hat sich interessanterweise die Bedeutung der Skulptur in den Aussagen des Koreaverbands und in den Augen der Öffentlichkeit immer wieder verändert. Auf die vielen verschiedenen Aspekte und Ebenen, die hier eine Rolle spielten, kann ich nicht näher eingehen. Und ich will den Meinungsstreit auch nicht neu eröffnen. Höchstens sagen, dass ich mich an keinen anderen Fall in meiner nunmehr bald zwanzigjährigen politischen Laufbahn erinnern kann, in dem es mir nicht gelungen ist, mit der jeweiligen Bürgerinitiative/dem Verein einen Kompromiss hin zu bekommen.

Ich hatte mit einem Ausweichstandort auf einer privaten, aber öffentlich zugänglichen Fläche der Mietergenossenschaft Unionplatz Tiergarten eG (MUT e.G.) einen Kompromiss gefunden, der so gut war, dass alle Fraktionen in der BVV – und vor allem: auch die Frauen – ihn mitgetragen haben: Hundert Meter nach links, offen hin zum Unionsplatz. Es muss an kommunikativen Missverständnissen gelegen haben, dass das nicht gelungen ist.

Wenn wir einstweilen auch dieses Thema unter dem Aspekt meines Plädoyers für temporäre Kunst betrachten, dann möchte ich auch hier die These wagen: Die Friedensstatue an der Bremer Straße in Moabit wäre nie so bekannt geworden, hätte nie diese solidarischen Leidenschaften so geweckt, hätte nie das Thema sexueller Gewalt gegen Frau in kriegerischen Konflikten so prominent platziert bekommen, wenn es nicht von vornherein als temporäre, also im oben genannten Sinne „gefährdete“ Kunst definiert gewesen wäre. Möglicherweise spielt dieser Aspekt der Aufmerksamkeitsökonomie mit in hinein in die Frage des gescheiterten Kompromisses.

Ich gebe dennoch nicht auf zu suchen. Ich werbe weiter für meinen Kompromiss: Die Friedensstatue kann dauerhaft stehen auf einem privaten, aber öffentlich zugänglichen Gelände. (Oder im Deutschen Historischen Museum.)

UND: Ich will ein tatsächliches, echtes Bundesdenkmal für all die Frauen, die Opfer sexueller Gewalt geworden sind. Und all die Frauen, die auch heute noch fast täglich in Deutschland Opfer von Femiziden werden. Aber das ist eine andere Geschichte.


Das „Walter Lübcke Memorial“

Am 3. Dezember 2025 hat das Zentrum für Politische Schönheit an der Corneliusstraße in Tiergarten, unmittelbar vor der CDU Zentrale das „Walter Lübcke Memorial“ enthüllt bzw. eröffnet. Anders als Rocco and his brothers hat das ZPS ganz ordentlich eine Genehmigung als temporäre Kunst im öffentlichen Raum eingeholt.

„Walter Lübcke“ hat unmittelbar lebhafteste bundesweite Diskussionen ausgelöst, u.a. über die aus meiner Sicht vielleicht wichtigste Frage unserer Demokratie derzeit: Wie verhindern wir die Machtergreifung der AfD (und welche Rolle spielt die CDU dabei). Es war als Kunstwerk hundertmal wirkungsvoller als es jeder geschriebene Debattenbeitrag in welchem Medium auch immer geschafft hätte.

Gleichzeitig blies mir der Wind brutal ins Gesicht, dass wir als Bezirksamt Mitte die Aufstellung des Walter Lübcke Memorials überhaupt genehmigt hatten.

Hier beweist sich: Es ist gut, Regeln zu haben. Anders gesagt: wenn wir die Friedensstatue nicht abgebaut hätten, hätten wir Walter Lübcke auch nicht aufstellen können.

Aber nach all den guten und schlechten Erfahrungen, die wir als Bezirksamt schon gemacht haben, den gewonnen und verlorenen Gerichtsprozessen, und den Mühen der Ebene, die Verwaltung dazu zu kriegen, auch tatsächlich regelkonform zu arbeiten war vor dem Antrag des Zentrums für Politische Schönheit nun wirklich alles gerichtsfest geklärt und eingeübt bei uns.

Auch das Thema Kunstfreiheit. Lange noch hatte das Amt selbst verteidigt, dass Kunst doch ausgewählt, beurteilt, von einer Jury bewertet werden müsse. Aber das gilt eben nur bei Wettbewerben nach staatlicher Ausschreibung. Nicht aber bei temporärer Kunst im öffentlichen Raum. Wo Private von ihrem guten Recht Gebrauch machen, da gilt Kunstfreiheit, nur einschränkbar, wenn andere Gesetze verletzt werden. Das werde ich immer weiter verteidigen, ob mir ein Kunstwerk nun gefällt oder nicht.

Ich kann also mit Fug und Recht zu unseren Kritiker*innen sagen: Das Einzige, was nicht rechtmäßig gewesen wäre, wäre, die Genehmigung nicht gegeben zu haben. Temporär.


Schlussbemerkung: Warum nicht einfach stehen lassen, was gefällt?

Die meistgestellte Frage in diesem Zusammenhang ist: Warum kann man die Friedensstatue nicht einfach stehen lassen? Ich denke, hier rühren wir zum einen an ein weiteres Missverständnis, das mir oft begegnet. Nämlich, dass „die Politik“ (hier: eine politisch gewählte Amtsträgerin) Recht und Gesetz überstimmen kann. Das mag faktisch in der Tat gar nicht so selten passieren – ich halte das sogar für einen der Gründe, warum in der Berliner Verwaltung vieles nicht so funktioniert, wie es soll.

Tatsächlich bin ich als Bezirksbürgermeisterin aber nicht Teil der Legislative, die im Zweifel neue Regeln erlassen kann. Ich bin Teil der Exekutive und als solche an Recht und Gesetz gebunden. Dazu gehört – aus gutem Grund – dass die Verwaltung qua Grundgesetz dem Willkürverbot sowie dem absoluten Gleichbehandlungsgebot unterliegt. Das schließt Einzelfallentscheidungen in gleich gelagerten Fällen aus. Umgekehrt bedeutet es, dass, wenn die Exekutive einmal eine Ausnahme macht, dann kommt sie davon nicht mehr weg. Hätten wir also für die Friedensstatue eine „Ausnahme“ gemacht, hätte das de facto bedeutet, auch alle anderen temporären Kunstwerke, die irgendjemand aufstellen will, für immer stehen lassen zu müssen.

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